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GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.

Was das für Sie bedeutet
5,0

Über 200 erstellte Energieausweise

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Unterschied, Zulässigkeit und Kosten auf einen Blick. Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir sagen Ihnen, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude der richtige ist.

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100 % online – kein Vor-Ort-Termin

Transparente Preise – keine versteckten Kosten

Persönlicher Ansprechpartner

Auf Wunsch auch als Express möglich

Jeder Energieausweis wird von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt.

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ENERGIEAUSWEIS–CHECK

Welcher Ausweis ist
der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir empfehlen Ihnen den passenden Energieausweis.

Was ist der
Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes aus den letzten drei Jahren aus. Für die meisten Bestandsgebäude ist er beim Verkauf oder bei der Vermietung der wirtschaftliche und ausreichende Nachweis – und Sie können ihn vollständig online erstellen lassen.

Auf Basis Ihrer echten Verbrauchsdaten

Von Energieberatern erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

Nicht sicher, ob der Verbrauchsausweis der richtige Energieausweis für Ihr Gebäude ist?

Wohngebäude

Wohngebäude

Verbrauchsausweis für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- und Doppelhäuser – auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten

Heiz- und Warmwasserverbrauch

Mögliche Leerstandszeiten

Angaben zur Heizungsanlage

FESTPREIS

69 €

inkl. MwSt.

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Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Verbrauchsausweis für Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude – berücksichtigt neben Heizung und Warmwasser auch den Stromverbrauch.

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten

Nutzungszonen

Heiz-, Warmwasser- & Stromverbrauch

Mögliche Leerstandszeiten

Angaben zur Anlagentechnik

FESTPREIS

119 €

inkl. MwSt.

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Was ist der
Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Gebäudes anhand einer ingenieurmäßigen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik – unabhängig vom Verhalten der Nutzer. Für Neubauten und für bestimmte ältere Bestandsgebäude ist er der vorgeschriebene Nachweis; erstellen lassen können Sie ihn vollständig online.

Objektive Bewertung — unabhängig vom Nutzerverhalten

Von Energieberatern bilanziert

GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig

Individuelle Lieferzeit – mit Express in 2 bzw. 5 Werktagen fertig

Nicht sicher, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist?

Wohngebäude

Wohngebäude

Bedarfsausweis für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- und Doppelhäuser – auf Basis einer Berechnung von Gebäudehülle und Heizungsanlage.

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten

Gebäudepläne & Fotos

Bauteile der Gebäudehülle

Angaben zur Heizungsanlage

Durchgeführte Modernisierungen

PREIS

ab 250 €

inkl. MwSt.

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Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Bedarfsausweis für Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude – berechnet nach Nutzungszonen, inklusive Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten & Nutzungszonen

Gebäudepläne & Fotos

Bauteile der Gebäudehülle

Angaben zur Anlagentechnik

Durchgeführte Modernisierungen

PREIS

Auf Anfrage

innerhalb von 24 Stunden

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Häufige Fragen

Beide bewerten dasselbe Gebäude, aber auf unterschiedlicher Grundlage. Der Verbrauchsausweis wertet aus, wie viel Energie in den letzten drei Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Er bildet also auch das Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis berechnet, wie viel Energie das Gebäude bei normierter Nutzung benötigen würde. Dafür werden Gebäudehülle, U-Werte der Bauteile und Anlagentechnik einzeln erfasst. Der Verbrauchsausweis sagt also etwas über die Nutzung, der Bedarfsausweis etwas über die Bausubstanz. Entsprechend unterscheiden sich Aufwand, Preis und Aussagekraft, nicht aber die rechtliche Wirkung. Beide Ausweise sind gleichwertig: zehn Jahre gültig, beim DIBt registriert.

Ein Bedarfsausweis ist in vier Fällen vorgeschrieben. Erstens bei Neubauten, im Rahmen des Bauantrags. Zweitens bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Drittens, wenn keine belastbaren Verbrauchsdaten vorliegen. Das Gesetz verlangt Abrechnungen aus einem „zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten", dessen jüngste Abrechnungsperiode „nicht mehr als 18 Monate" zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GEG). Viertens bei Nichtwohngebäuden, in denen sich der Stromverbrauch für Produktionsprozesse nicht vom Gebäudeverbrauch trennen lässt. Ohne getrennte Zähler oder Abrechnungen ist dort kein Verbrauchsausweis möglich.

In allen anderen Fällen genügt der Verbrauchsausweis, und Sie können frei wählen.

Ab 1. Januar 2027 verschiebt sich diese Abgrenzung. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist der Verbrauchsausweis dann nicht mehr zulässig, er bleibt Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Beim Verbrauchsausweis genügen künftig die Verbrauchsdaten aus zwei Jahren statt aus drei. Für reine Wohngebäude bleibt die Wahlmöglichkeit nicht nur bestehen, sie wird sogar größer: Die Einschränkung nach Baujahr entfällt. Ein bis dahin erstellter Ausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit.

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Besser oder schlechter gibt es hier nicht. Die beiden beantworten unterschiedliche Fragen. Wenn Sie einfach den gesetzlich geforderten Nachweis für Verkauf oder Vermietung brauchen, ist der Verbrauchsausweis der schnellere und wirtschaftlichere Weg. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Gebäude energetisch steht, wo es Wärme verliert und welche Sanierung sich lohnt, liefert der Bedarfsausweis die belastbare Grundlage. Er ist unabhängig davon, wie sparsam die bisherigen Bewohner geheizt haben. Für Kaufinteressenten ist er aus demselben Grund die aussagekräftigere Information.
Zum Verbrauchsausweis →

Zum Bedarfsausweis →

Es gibt genau zwei: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide werden zusätzlich danach unterschieden, ob sie für ein Wohngebäude oder für ein Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Daraus ergeben sich vier Varianten mit jeweils eigenen Anforderungen an die Daten. Andere Bezeichnungen, die Ihnen begegnen können, meinen dasselbe: Energiebedarfsausweis, Energieverbrauchsausweis oder schlicht Energiepass.

Weil sie unterschiedlich rechnen. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem, was tatsächlich verbraucht wurde. Wer sparsam heizt, viel unterwegs ist oder Räume ungenutzt lässt, bekommt einen besseren Wert. Der Bedarfsausweis rechnet mit einer normierten Nutzung und bewertet ausschließlich das Gebäude. Bei einem unsanierten Altbau fällt der Bedarfswert deshalb oft deutlich schlechter aus als der Verbrauchswert. Beide Werte sind korrekt, sie messen nur nicht dasselbe. Deshalb sind sie auch nicht direkt miteinander vergleichbar.

Ja, wo beide zulässig sind. Beide werden beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert, erhalten eine eigene Registriernummer und sind zehn Jahre gültig. Beide erfüllen die Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung, und beide liefern die Angaben, die Sie für Immobilienanzeigen benötigen. Ein Verbrauchsausweis ist kein Ausweis zweiter Klasse, er ist nur nicht in jedem Fall zulässig.

Ab 1. Januar 2027 wird der Anwendungsbereich des Verbrauchsausweises kleiner. Er ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. An der rechtlichen Gleichwertigkeit ändert das nichts.

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