
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes.
Grundlage sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre
Spiegelt auch das Heizverhalten der Bewohner wider
In der Regel die wirtschaftlichere Variante
GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.
Über 200 erstellte Energieausweise
für Wohngebäude.
Vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus: Erstellen Sie den Energieausweis für Ihr Haus online – in 5 Minuten ausgefüllt, ganz ohne Vor-Ort-Termin.
Als Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Energieausweis
Energieeffizienzklasse
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
Endenergie
125
kWh/(m²·a)
Primärenergie
138
kWh/(m²·a)
CO₂-Emissionen
25
kg/(m²·a)
Gebäudetyp
Einfamilienhaus
Baujahr
1968
Wärmeerzeuger
Gas-Brennwertkessel
Gebäudenutzfläche
142 m²
Anlagentechnik
Erfasste Anlagentechnik
Energieträger
Erdgas
Warmwasser
zentral über Heizung
Wärmeabgabe
Heizkörper
Registriernummer · BY-2026-01234568
Gültig bis 07/2036
100 % online – kein Vor-Ort-Termin
Transparente Preise – keine versteckten Kosten
Persönlicher Ansprechpartner
Auf Wunsch auch als Express möglich
Jeder Energieausweis wird von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt.
Energieausweis benötigen.
Der Energieausweis ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben – wann genau, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben. Fehlt der Ausweis, ist er abgelaufen oder enthält er falsche Angaben, können Sie Ihre Vorlage- und Übergabepflichten nicht erfüllen – das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Spätestens zur ersten Besichtigung brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Beim Abschluss geben Sie ihn an Käufer oder Mieter weiter.
In Ihrer Immobilienanzeige müssen Kennwerte, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr stehen. Der Ausweis sollte also vorher fertig sein.
Der Bedarfsausweis zeigt Ihnen, wo eine Sanierung am meisten bringt. Ein guter Ausgangspunkt, bevor Sie investieren.
Für Wohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen – mit unterschiedlicher Grundlage. Welcher für Ihr Haus zulässig ist, hängt vom Baujahr, vom Sanierungsstand und von der Zahl der Wohnungen ab.
ENERGIEAUSWEIS–CHECK
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir empfehlen Ihnen den passenden Energieausweis.
Ihrem Energieausweis.
Vollständig online, ohne Termin vor Ort und mit persönlicher Prüfung durch einen Energieberater.
Ihre Gebäudedaten tragen Sie in unser Formular ein – das dauert nur wenige Minuten.
Ein Energieberater prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.
Unsere Energieberater erstellen Ihren Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.
Sie erhalten Ihren Energieausweis als unterschriebenes PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post.
PREISRECHNER
Stellen Sie Ihren Ausweis in 30 Sekunden zusammen — keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Und das Wesentliche ist bei jedem Ausweis bereits enthalten:
Digital als PDF
Sofort per E-Mail nach Fertigstellung.
DIBt-Registrierung
Offiziell registriert, GEG-konform und voll rechtsgültig.
Prüfung durch Energieberater
Wir prüfen Ihre Angaben — bei Unstimmigkeiten melden wir uns direkt.
Persönlicher Ansprechpartner
Für jeden Ausweis steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.
für Wohngebäude.
Der Verbrauchsausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes aus den letzten drei Jahren aus — der wirtschaftliche und ausreichende Nachweis für die meisten Bestandsgebäude.
Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten
Von Energieberatern geprüft und erstellt
GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig
Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)
DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT
Alles, was Sie dafür brauchen – haben Sie meist schon.
Für den Verbrauchsausweis Ihres Wohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.
Gebäudedaten
Baujahr, Standort, Wohnfläche
Heiz- und Warmwasserverbrauch
Abrechnungen der letzten 3 Jahre
Mögliche Leerstandszeiten
innerhalb des Verbrauchszeitraums
Angaben zur Heizungsanlage
Baujahr, Art, Energieträger
für Wohngebäude.
Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes anhand einer ingenieurmäßigen Berechnung von Gebäudehülle und Heizungsanlage — unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Objektive Bewertung — unabhängig vom Nutzerverhalten
Von Energieberatern geprüft und bilanziert
GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig
Fertig in 5 Werktagen – mit Express in 2 Werktagen
DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT
Alle Unterlagen, die Sie bereits zur Hand haben.
Für den Bedarfsausweis Ihres Wohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.
Gebäudedaten
Baujahr, Standort, Wohnfläche
Gebäudepläne & Fotos
Grundrisse, Ansichten, Bauteilfotos
Bauteile der Gebäudehülle
Wände, Dach, Fenster, Boden
Angaben zur Heizungsanlage
Baujahr, Art, Energieträger
Durchgeführte Modernisierungen
z.B. Dachausbau, Dämmung, Fenstertausch
Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nie für eine einzelne Wohnung. Das gilt auch für Eigentumswohnungen. Wenn Sie eine Wohnung verkaufen oder vermieten, legen Sie den Energieausweis des Gesamtgebäudes vor. Erhältlich ist er über die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft. Liegt keiner vor oder ist er abgelaufen, kann jeder Eigentümer die Erstellung anstoßen und von der Gemeinschaft verlangen. Wir benötigen dafür die Daten und Verbräuche des gesamten Hauses.
Für ein Wohngebäude kostet der Verbrauchsausweis 69 € inkl. MwSt., als Festpreis, unabhängig davon, ob es sich um ein Reihenhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Der Bedarfsausweis beginnt bei 250 € und richtet sich nach der Wohnfläche. In beiden Fällen enthalten sind die Prüfung und Erstellung durch einen Energieberater, die Registrierung beim DIBt und der Versand als PDF.
Ja. Bei jeder Neuvermietung müssen Sie den Energieausweis oder eine Kopie „spätestens bei der Besichtigung" unaufgefordert vorlegen und ihn nach Vertragsabschluss übergeben (§ 80 GEG). Das gilt für ganze Häuser ebenso wie für einzelne Wohnungen. Bei der Wohnung ist es der Ausweis des Gesamtgebäudes. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Sie die Pflichtangaben daraus nennen, unter anderem Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Verlängern Sie einen bestehenden Mietvertrag mit denselben Mietern, brauchen Sie derzeit keinen Ausweis vorzulegen.
Ab 1. Januar 2027 ändert sich das. Dann ist der Energieausweis auch bei der Verlängerung eines bestehenden Miet- oder Pachtvertrags vorzulegen. Die Vorlagepflicht gilt damit bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und Vertragsverlängerung. Es handelt sich um eine Vorlagepflicht, nicht um eine Pflicht zur Neuausstellung: Ein vorhandener gültiger Ausweis genügt. Wer noch keinen hat, braucht dann einen.
Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen → (öffnet in neuem Tab)
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Energieausweis in der Regel über die Hausverwaltung beauftragt. Dort liegen die Unterlagen, die wir dafür brauchen: Gebäudedaten und die Heizkostenabrechnungen des Gesamthauses. Existiert kein gültiger Ausweis oder ist er abgelaufen, kann auch ein einzelner Eigentümer die Erstellung anstoßen, etwa weil er seine Wohnung kurzfristig verkaufen oder vermieten möchte. Die Kosten trägt in der Regel die Gemeinschaft nach dem geltenden Verteilungsschlüssel.
Ja. Für Neubauten ist der Energieausweis Pflicht und muss als Bedarfsausweis auf Grundlage der Planungsdaten erstellt werden. Ein Verbrauchsausweis ist hier nicht zulässig, weil noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Bei Wohngebäuden mit „nicht mehr als vier Wohnungen", für die der Bauantrag „vor dem 1. November 1977" gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben (§ 80 Abs. 3 GEG). Ausgenommen sind Häuser, die bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen, etwa durch Dämmung und Fenstertausch. Ab fünf Wohnungen gilt diese Einschränkung nicht. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Modernisierungen ausreichen, kontaktieren Sie uns und wir prüfen dies anhand Ihrer Angaben.
Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Sonderregel. Die zulässige Ausweisart hängt dann nicht mehr vom Baujahr Ihres Hauses ab. Alle reinen Wohngebäude können frei zwischen beiden Ausweisarten wählen.
Ja, in aller Regel. Jedes Reihenhaus und jede Doppelhaushälfte gilt energetisch als eigenes Gebäude und erhält einen eigenen Energieausweis. Sie brauchen also nur einen Ausweis für Ihre eigene Haushälfte, nicht für die gesamte Zeile.
Starten Sie jetzt und erhalten Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis. Auf Wunsch auch als Express.