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GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.

Was das für Sie bedeutet
5,0

Über 200 erstellte Energieausweise

Erstellen Sie Ihren

Verbrauchsausweis online.

Für Wohn- und Nichtwohngebäude – auf Basis der realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, ganz ohne Vor-Ort-Termin

Energieausweis erstellen

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweis

Energieeffizienzklasse

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

Endenergie

125

kWh/(m²·a)

Primärenergie

138

kWh/(m²·a)

CO₂-Emissionen

25

kg/(m²·a)

Gebäudetyp

Einfamilienhaus

Baujahr

1968

Wärmeerzeuger

Gas-Brennwertkessel

Gebäudenutzfläche

142 m²

Anlagentechnik

Erfasste Anlagentechnik

Energieträger

Erdgas

Warmwasser

zentral über Heizung

Wärmeabgabe

Heizkörper

Registriernummer · BY-2026-01234568

Gültig bis 07/2036

100 % online – kein Vor-Ort-Termin

Transparente Preise – keine versteckten Kosten

Persönlicher Ansprechpartner

Auf Wunsch auch als Express möglich

Jeder Energieausweis wird von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Zertifikatslogo

Was ist der
Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes aus den letzten drei Jahren aus. Für die meisten Bestandsgebäude ist er beim Verkauf oder bei der Vermietung der wirtschaftliche und ausreichende Nachweis – und Sie können ihn vollständig online erstellen lassen.

Auf Basis Ihrer echten Verbrauchsdaten

Von Energieberatern erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

Nicht sicher, ob der Verbrauchsausweis der richtige Energieausweis für Ihr Gebäude ist?

Wohngebäude

Wohngebäude

Verbrauchsausweis für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- und Doppelhäuser – auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten

Heiz- und Warmwasserverbrauch

Mögliche Leerstandszeiten

Angaben zur Heizungsanlage

FESTPREIS

69 €

inkl. MwSt.

Jetzt erstellen
Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude

Verbrauchsausweis für Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude – berücksichtigt neben Heizung und Warmwasser auch den Stromverbrauch.

Dafür benötigen wir folgende Angaben:

Gebäudedaten

Nutzungszonen

Heiz-, Warmwasser- & Stromverbrauch

Mögliche Leerstandszeiten

Angaben zur Anlagentechnik

FESTPREIS

119 €

inkl. MwSt.

Jetzt erstellen

In vier Schritten zu

Ihrem Energieausweis.

Vollständig online, ohne Termin vor Ort und mit persönlicher Prüfung durch einen Energieberater.

1

Daten online eingeben

Ihre Gebäudedaten tragen Sie in unser Formular ein – das dauert nur wenige Minuten.

2

Energieberater Prüfung

Ein Energieberater prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.

3

Erstellung & Registrierung

Unsere Energieberater erstellen Ihren Verbrauchsausweis und registrieren ihn beim DIBt.

4

Verbrauchsausweis erhalten

Sie erhalten Ihren Verbrauchsausweis als unterschriebenes PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post.

PREISRECHNER

Ihr Verbrauchsausweis
ab 69€.

Stellen Sie Ihren Ausweis in 30 Sekunden zusammen — keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Und das Wesentliche ist bei jedem Ausweis bereits enthalten:

  • Digital als PDF

    Sofort per E-Mail nach Fertigstellung.

  • DIBt-Registrierung

    Offiziell registriert, GEG-konform und voll rechtsgültig.

  • Prüfung durch Energieberater

    Wir prüfen Ihre Angaben — bei Unstimmigkeiten melden wir uns direkt.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Für jeden Ausweis steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Verbrauchsausweis

für Wohngebäude.

Der Verbrauchsausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes aus den letzten drei Jahren aus — der wirtschaftliche und ausreichende Nachweis für die meisten Bestandsgebäude.

Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten

Von zertifizierten Energieberatern erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

FESTPREIS

69,00 €

inkl. MwSt.

Verbrauchsausweis erstellen

DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT

Alles, was Sie dafür brauchen – haben Sie meist schon.

Für den Verbrauchsausweis Ihres Wohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.

Gebäudedaten

Baujahr, Standort, Wohnfläche

Heiz- und Warmwasserverbrauch

Abrechnungen der letzten 3 Jahre

Mögliche Leerstandszeiten

innerhalb des Verbrauchszeitraums

Angaben zur Heizungsanlage

Baujahr, Art, Energieträger

Der Verbrauchsausweis

für Nichtwohngebäude.

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Nichtwohngebäudes — auf Basis der Heiz-, Warmwasser- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre.

Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten

Von zertifizierten Energieberatern berechnet

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

PREIS

119,00 €

inkl. MwSt.

Verbrauchsausweis erstellen

DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT

Alles, was Sie dafür brauchen – haben Sie meist schon.

Für den Verbrauchsausweis Ihres Nichtwohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.

Gebäudedaten

Baujahr, Standort, Nutzfläche

Nutzungszonen

z.B. Büro, Lager, Verkauf

Heiz-, Warmwasser- & Stromverbrauch

Abrechnungen der letzten 3 Jahre ohne Prozessstrom

Mögliche Leerstandszeiten

innerhalb der Verbrauchsperiode

Angaben zur Anlagentechnik

Heizung, Lüftung, Kühlung

Häufige Fragen

Der Verbrauchsausweis ist eine der beiden Arten des Energieausweises. Er bewertet ein Gebäude anhand des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre, also anhand dessen, was tatsächlich verbraucht wurde. Der Wert wird mit amtlichen Klimafaktoren witterungsbereinigt und auf die Fläche des Gebäudes bezogen, damit er vergleichbar ist. Er ist zehn Jahre gültig und wird beim DIBt registriert.

Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen können Sie den Verbrauchsausweis immer wählen. Bei kleineren Wohngebäuden hängt es vom Baujahr und vom Sanierungsstand ab. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und erreicht das Haus nicht mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für Neubauten ist der Verbrauchsausweis in keinem Fall zulässig, weil noch keine Verbrauchsdaten existieren.

Bei Nichtwohngebäuden im Bestand sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl, mit einer Einschränkung. Verbräuche für Produktionsprozesse zählen nicht zum Gebäudeverbrauch und müssen herausgerechnet werden. Das setzt getrennte Zähler oder getrennte Abrechnungen voraus. Lässt sich der Produktionsanteil nicht abgrenzen, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Dann muss es ein Bedarfsausweis sein.

Unabhängig vom Gebäudetyp gilt außerdem: Das Gesetz verlangt Abrechnungen aus einem „zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten", dessen jüngste Abrechnungsperiode „nicht mehr als 18 Monate" zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GEG).

Ab 1. Januar 2027 ändern sich die Anforderungen. Statt drei Jahresabrechnungen genügen dann die Abrechnungen aus zwei Jahren, ausgewertet nach Energieträgern. Zulässig ist der Verbrauchsausweis ab diesem Stichtag aber nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen; für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude entfällt er. Für reine Wohngebäude entfällt dafür die Einschränkung nach Baujahr. Bis zum Stichtag gelten die oben beschriebenen Regeln unverändert, und ein jetzt erstellter Verbrauchsausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit.

Verbrauchsausweis jetzt erstellen →

Für ein Wohngebäude: Baujahr, Standort und Wohnfläche, Angaben zur Heizungsanlage sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Standen in dieser Zeit Wohnungen leer, geben Sie uns die Zeiträume an.

Für ein Nichtwohngebäude kommen die Stromabrechnungen und eine grobe Aufteilung der Flächen nach Nutzungszonen dazu. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Für Wohngebäude 69 € inkl. MwSt., für Nichtwohngebäude 119 €, jeweils als Festpreis, unabhängig von der Größe Ihres Gebäudes. Enthalten sind die Prüfung und Erstellung durch einen Energieberater, die Registrierung beim DIBt und der Versand als PDF. Express, Postversand und zusätzliche Kopien können Sie optional dazubuchen.

Preise im Überblick →

In der Regel einen Werktag ab Eingang Ihrer vollständigen Angaben. Mit der Express-Option erhalten Sie Ihren Verbrauchsausweis noch am selben Werktag, wenn Sie bis 16:00 Uhr bestellen. Fehlen Angaben, melden wir uns direkt bei Ihnen. Dadurch kann sich die Bearbeitung verschieben.

Er besteht aus mehreren Seiten mit einem festen, gesetzlich vorgegebenen Aufbau: Angaben zum Gebäude, die farbige Skala mit der Energieeffizienzklasse, die Verbrauchskennwerte für End- und Primärenergie, die CO₂-Emissionen sowie Empfehlungen zur Modernisierung. Oben rechts steht die Registriernummer, unten die Unterschrift des ausstellenden Energieberaters.

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Musterformulare mit zusätzlichen Angaben und einer standardmäßig digitalen, maschinenlesbaren Ausstellung. Für die Aussagekraft Ihres heutigen Ausweises ändert das nichts.

Das kommt darauf an, welche Lücke es ist. Der Verbrauchsausweis braucht Abrechnungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten, und die jüngste Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Ältere Unterlagen allein genügen also nicht.

Vieles lässt sich beschaffen. Fehlende Abrechnungen bekommen Sie in der Regel über Ihren Energieversorger oder die Hausverwaltung, auch für Zeiträume vor einem Eigentümerwechsel. Leerstand ist kein Hindernis: Längere Leerstände werden nach den amtlichen Regeln rechnerisch berücksichtigt, Sie müssen uns nur die Zeiträume nennen. Auch ein Heizungswechsel innerhalb der drei Jahre schließt den Verbrauchsausweis in aller Regel nicht aus, die Verbräuche werden dann je Energieträger getrennt ausgewertet.

Lässt sich der Zeitraum wirklich nicht schließen, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Dann kommt der Bedarfsausweis in Frage: Er wird berechnet statt gemessen und ist deshalb immer zulässig. Schicken Sie uns im Zweifel, was Sie haben. Wir sagen Ihnen, ob es reicht, bevor Sie bestellen.

Ab 1. Januar 2027 genügen für reine Wohngebäude die Abrechnungen aus zwei Jahren statt aus drei. Die jüngste Abrechnungsperiode darf dann höchstens 18 Monate zurückliegen.

Zum Bedarfsausweis →

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