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GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.

Was das für Sie bedeutet
5,0

Über 200 erstellte Energieausweise

Ihr Energieausweis

für Nichtwohngebäude.

Vom Bürogebäude bis zur Produktionshalle: Erstellen Sie den Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie online – ohne Vor-Ort-Termin, mit fester Ansprechperson.

Energieausweis erstellen

Als Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Energieausweis

Energieeffizienzklasse

A

B

C

D

E

F

G

Endenergie

165

kWh/(m²·a)

Primärenergie

190

kWh/(m²·a)

CO₂-Emissionen

38

kg/(m²·a)

Gebäudetyp

Bürogebäude

Baujahr

1994

Wärmeerzeuger

Gas-Brennwertkessel

Bruttogrundfläche

2500 m²

Anlagentechnik

Erfasste Anlagentechnik

Energieträger

Erdgas

Warmwasser

zentral über Heizung

Wärmeabgabe

Heizkörper

Registriernummer · BY-2026-01234568

Gültig bis 07/2036

100 % online – kein Vor-Ort-Termin

Transparente Preise – keine versteckten Kosten

Persönlicher Ansprechpartner

Auf Wunsch auch als Express möglich

Jeder Energieausweis wird von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Zertifikatslogo

Wann Sie einen

Energieausweis benötigen.

Der Energieausweis ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben – wann genau, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben. Fehlt der Ausweis, ist er abgelaufen oder enthält er falsche Angaben, können Sie Ihre Vorlage- und Übergabepflichten nicht erfüllen – das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Verkaufen & Vermieten

Spätestens zur ersten Besichtigung brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Beim Abschluss geben Sie ihn an Käufer oder Mieter weiter.

Anzeige schalten

In Ihrer Immobilienanzeige müssen Kennwerte, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr stehen. Der Ausweis sollte also vorher fertig sein.

Modernisierung planen

Der Bedarfsausweis zeigt Ihnen, wo eine Sanierung am meisten bringt. Ein guter Ausgangspunkt, bevor Sie investieren.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Wahl.

Für Nichtwohngebäude im Bestand können Sie zwischen beiden Ausweisarten wählen. Welcher der passende ist, hängt davon ab, ob belastbare Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen und ob sich Verbräuche für Produktionsprozesse davon trennen lassen.

ENERGIEAUSWEIS–CHECK

Welcher Ausweis ist
der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir empfehlen Ihnen den passenden Energieausweis.

In vier Schritten zu

Ihrem Energieausweis.

Vollständig online, ohne Termin vor Ort und mit persönlicher Prüfung durch einen Energieberater.

1

Daten online eingeben

Ihre Gebäudedaten tragen Sie in unser Formular ein – das dauert nur wenige Minuten.

2

Energieberater Prüfung

Ein Energieberater prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.

3

Erstellung & Registrierung

Unsere Energieberater erstellen Ihren Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.

4

Energieausweis erhalten

Sie erhalten Ihren Energieausweis als unterschriebenes PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post.

PREISRECHNER

Ihr Energieausweis
ab 119€.

Stellen Sie Ihren Ausweis in 30 Sekunden zusammen — Keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Und das Wesentliche ist bei jedem Ausweis bereits enthalten:

  • Digital als PDF

    Sofort per E-Mail nach Fertigstellung.

  • DIBt-Registrierung

    Offiziell registriert, GEG-konform und voll rechtsgültig.

  • Prüfung durch Energieberater

    Wir prüfen Ihre Angaben — bei Unstimmigkeiten melden wir uns direkt.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Für jeden Ausweis steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Verbrauchsausweis

für Nichtwohngebäude.

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Nichtwohngebäudes — auf Basis der Heiz-, Warmwasser- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre.

Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten

Von Energieberatern geprüft und erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

PREIS

119,00 €

inkl. MwSt.

Verbrauchsausweis erstellen

DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT

Alles, was Sie dafür brauchen – haben Sie meist schon.

Für den Verbrauchsausweis Ihres Nichtwohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.

Gebäudedaten

Baujahr, Standort, Nutzfläche

Nutzungszonen

z.B. Büro, Lager, Verkauf

Heiz-, Warmwasser- & Stromverbrauch

Abrechnungen der letzten 3 Jahre

Mögliche Leerstandszeiten

innerhalb des Verbrauchszeitraums

Angaben zur Anlagentechnik

Heizung, Lüftung, Kühlung

Der Bedarfsausweis

für Nichtwohngebäude.

Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Nichtwohngebäudes anhand einer ingenieurmäßigen Berechnung — nach Nutzungszonen, inklusive Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.

Objektive Bewertung — unabhängig vom Nutzerverhalten

Von Energieberatern geprüft und bilanziert

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Individuelle Lieferzeit – mit Express in 5 Werktagen

PREIS

Auf Anfrage

Angebot anfragen

DIESE ANGABEN WERDEN BENÖTIGT

Alles, was Sie dafür brauchen – haben Sie meist schon.

Für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes — kein Vor-Ort-Termin nötig.

Gebäudedaten

Baujahr, Standort, Nutzfläche

Nutzungszonen

z.B. Büro, Lager, Verkauf

Gebäudepläne & Fotos

Grundrisse, Schnitte, Bauteilfotos

Bauteile der Gebäudehülle

Wände, Dach, Fenster, Boden

Angaben zur Anlagentechnik

Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung

Durchgeführte Modernisierungen

z.B. Fassadensanierung, Fenstertausch

Häufige Fragen

Nichtwohngebäude sind alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen: Bürogebäude, Praxen und Kanzleien, Einzelhandels- und Gastronomieflächen, Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Hotels, Schulen oder Sportstätten. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung.

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude kostet bei uns 119 € inkl. MwSt., als Festpreis, unabhängig von der Größe Ihres Objekts. Der Bedarfsausweis wird individuell kalkuliert, weil Aufwand und Zonierung von Objekt zu Objekt stark abweichen. Sie erhalten dafür ein Angebot mit Festpreis, bevor Sie sich entscheiden.

Ab 1. Januar 2027 ist der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude nicht mehr zulässig. Für Ihr Objekt kommt dann nur noch der Bedarfsausweis in Frage. Ein bis dahin ausgestellter Verbrauchsausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit.

Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude erstellen →

In einem Nichtwohngebäude werden Flächen sehr unterschiedlich genutzt. Ein Büro hat andere Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung und Temperatur als eine Lagerhalle oder eine Verkaufsfläche. Der Energieausweis bildet das ab, indem das Gebäude in Nutzungszonen aufgeteilt und jede Zone separat bewertet wird. Für Sie heißt das: Wir brauchen eine grobe Aufteilung Ihrer Flächen nach Nutzungsart. Quadratmetergenauigkeit ist dafür nicht nötig. Die amtlichen Regeln lassen bei den einzelnen Zonenflächen ausdrücklich eine Toleranz von „± 10 %" zu.

Getrennte Energieausweise sind vorgesehen, wenn sich Wohn- und Nichtwohnnutzung wesentlich unterscheiden, und zwar sowohl in der „Art ihrer Nutzung" als auch in der „gebäudetechnischen Ausstattung", und wenn der abweichende Teil einen „nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche" ausmacht (§ 106 Abs. 1 GEG). Diese Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.

Bei einer klar untergeordneten Nebennutzung, etwa einer Hausmeisterwohnung im Bürogebäude, genügt in der Regel ein Ausweis für die überwiegende Nutzung. Schildern Sie uns Ihr Objekt kurz, dann sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Ab 1. Januar 2027 ist für gemischt genutzte Gebäude der Verbrauchsausweis nicht mehr zulässig. Sobald ein Teil des Gebäudes nicht dem Wohnen dient, kommt ab diesem Stichtag nur noch der Bedarfsausweis in Frage. Zugleich vereinfacht sich die Einordnung: Das Gebäude wird dann als Ganzes nach seiner überwiegenden Nutzung eingestuft und in Zonen bewertet, die bisherige Aufteilung in zwei Ausweise entfällt. Ein bis dahin ausgestellter Ausweis behält seine vollen zehn Jahre Gültigkeit.

Für den Verbrauchsausweis benötigen wir die Abrechnungen der letzten drei Jahre für Heizung und Strom. Das Gesetz verlangt Abrechnungen aus einem „zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten", dessen jüngste Abrechnungsperiode „nicht mehr als 18 Monate" zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GEG). Der Strom zählt bei Nichtwohngebäuden mit, weil Beleuchtung, Lüftung und Kühlung einen erheblichen Teil des Energiebedarfs ausmachen. Standen Flächen im Betrachtungszeitraum leer, geben Sie uns die Zeiträume an. Längere Leerstände werden nach den amtlichen Regeln rechnerisch berücksichtigt.

Ab 1. Januar 2027 entfällt der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.

Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude erstellen →

Nein. Der Energieausweis bewertet nur das Gebäude selbst: Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und die fest eingebaute Beleuchtung. Energie für Ihre Produktion zählt nicht dazu. Das Gesetz nimmt den „Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden" ausdrücklich aus (§ 2 Abs. 1 GEG). Nicht bewertet werden also zum Beispiel Maschinen, Druckluft, Prozesswärme, die Kühlung von Waren oder die Küchentechnik.

Für den Verbrauchsausweis muss dieser Anteil aus den Abrechnungen herausgerechnet werden. Das geht nur, wenn er sich belegen lässt, über getrennte Zähler oder getrennte Abrechnungen. Läuft alles über einen Zähler, ist statt des Verbrauchsausweises der Bedarfsausweis der richtige Weg.

Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihrem Objekt zählt, schildern Sie es uns kurz. Wir sagen Ihnen vor der Bestellung, was gilt.

Vorab mit uns klären →

Häufig nicht. Eine Lagerhalle ist zwar ein Nichtwohngebäude, fällt aber nicht zwingend unter die Energieausweispflicht. Ausgenommen sind gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche und industrielle Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von „weniger als 12 Grad Celsius" beheizt werden oder soweit sie „jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden" (§ 2 Abs. 2 GEG). Ausgenommen sind außerdem Betriebsgebäude, die betriebsbedingt großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen.

Maßgeblich ist die Zweckbestimmung, nicht der Betrieb in einem einzelnen Winter, und nicht die Gewohnheit. Ein Tor, das meistens offen steht, genügt nicht. Der Verwendungszweck muss es erzwingen. Die Ausnahme kann sich auch nur auf einen Teil des Gebäudes beziehen: Sobald ein beheizter Büro- oder Sozialtrakt dazugehört, braucht dieser Teil eine eigene Betrachtung. Schildern Sie uns Ihr Objekt, bevor Sie bestellen. Wir sagen Ihnen, ob Sie überhaupt einen Ausweis brauchen.

Vorab prüfen lassen →

Bereit für Ihren Energieausweis?

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