Nein. Der Energieausweis bewertet nur das Gebäude selbst: Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und die fest eingebaute Beleuchtung. Energie für Ihre Produktion zählt nicht dazu. Das Gesetz nimmt den „Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden" ausdrücklich aus (§ 2 Abs. 1 GEG). Nicht bewertet werden also zum Beispiel Maschinen, Druckluft, Prozesswärme, die Kühlung von Waren oder die Küchentechnik.
Für den Verbrauchsausweis muss dieser Anteil aus den Abrechnungen herausgerechnet werden. Das geht nur, wenn er sich belegen lässt, über getrennte Zähler oder getrennte Abrechnungen. Läuft alles über einen Zähler, ist statt des Verbrauchsausweises der Bedarfsausweis der richtige Weg.
Wenn Sie unsicher sind, was bei Ihrem Objekt zählt, schildern Sie es uns kurz. Wir sagen Ihnen vor der Bestellung, was gilt.
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