ÄNDERUNGEN DURCH DAS GMODG
Ab dem 1. Januar 2027 können für Nichtwohngebäude nur noch Bedarfsausweise ausgestellt werden.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gelten ab diesem Stichtag neue Vorschriften für neu erstellte Energieausweise. Für Nichtwohngebäude entfällt damit die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten. Neue Energieausweise beruhen dann ausschließlich auf einer vollständigen Bilanzierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Das betrifft auch gemischt genutzte Gebäude: Die getrennte Betrachtung von Wohn- und Gewerbeteil entfällt zum selben Stichtag. Für das Gebäude wird dann ein Energieausweis erstellt, die unterschiedlichen Nutzungen werden über Zonen abgebildet.
Der Bedarfsausweis bedeutet dabei auf beiden Seiten mehr Arbeit: Sie stellen Angaben zu Bauteilen, Anlagentechnik und Nutzungszonen zusammen, häufig aus den Bauunterlagen, und die Bilanzierung selbst ist umfangreicher als die Auswertung von Verbrauchsdaten. Der Verbrauchsausweis kostet 119 €, der Bedarfsausweis entsprechend mehr. Für ihn erstellen wir ein individuelles Angebot und sagen Ihnen vorab, welche Unterlagen wir brauchen.
Einen Verbrauchsausweis für Ihr Nichtwohngebäude können Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 erstellen lassen. Er bleibt anschließend zehn Jahre gültig.