Quelle: Anlage 10 GEG (zu § 86). Die dritte Spalte ist eine redaktionelle Orientierung, keine gesetzliche Zuordnung. Ein konkretes Gebäude kann je nach Bauweise, Heizung und Nutzung davon abweichen. Ein Lesebeispiel: Steht im Energieausweis ein Endenergiewert von 145 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, liegt das Wohngebäude in Klasse E. Bei 210 Kilowattstunden ist es Klasse G.
Warum Ihr eigener Überschlag oft schlechter ausfällt als der Energieausweis
Viele Eigentümer teilen ihren Jahresverbrauch durch die Wohnfläche und wundern sich über das Ergebnis. Der Energieausweis rechnet anders: Bezugsgröße ist die Gebäudenutzfläche, nicht die Wohnfläche. Die Gebäudenutzfläche ist eine energetische Rechengröße und liegt bei Wohngebäuden über der Wohnfläche, weil sie beheizte Bereiche außerhalb der Wohnfläche mit erfasst. Derselbe Verbrauch verteilt sich also auf mehr Quadratmeter, und der Kennwert fällt niedriger aus. Dazu kommt die Witterungsbereinigung beim Verbrauchsausweis. Ein selbst gerechneter Wert pro Quadratmeter Wohnfläche ist deshalb keine verlässliche Prognose für die Klasse im Energieausweis.
Endenergie oder Primärenergie: Welcher Wert zählt für die Klasse
Im Energieausweis stehen zwei Kennwerte, und sie beantworten verschiedene Fragen. Die Endenergie ist die Energiemenge, die am Gebäude ankommt und bezahlt wird: Gas, Öl, Pellets, Fernwärme oder Strom. Die Primärenergie rechnet zusätzlich die Verluste und den Aufwand der Energiebereitstellung ein, gewichtet über Primärenergiefaktoren je Energieträger. Sie bewertet damit die Klimawirkung des Energieträgers, nicht nur die Menge.
Für die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes zählt allein die Endenergie. Das ordnet § 86 Absatz 2 GEG ausdrücklich so an. Zwei Wohngebäude mit gleichem Endenergiewert erhalten also dieselbe Klasse, auch wenn eines mit einer Wärmepumpe und das andere mit einer Ölheizung versorgt wird. Der Unterschied zwischen den Energieträgern zeigt sich im Primärenergiewert und in den ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, nicht im Buchstaben.
Genau hier lohnt der Blick über den Buchstaben hinaus. In Exposés wird häufig nur die Klasse genannt. Für eine Kaufentscheidung sind der Endenergiewert, der Energieträger und das Baujahr der Heizung mindestens genauso aussagekräftig.
Wozu die Klasse verpflichtet: Anzeige, Verkauf, Vermietung
Die Energieeffizienzklasse ist eine Pflichtangabe in kommerziellen Immobilienanzeigen, sobald ein Energieausweis mit Klassenangabe vorliegt. Bei Verkauf und Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden. Wer ohne gültigen Energieausweis inseriert oder verkauft, verletzt eine gesetzliche Pflicht.
Eine Sanierungspflicht folgt aus der Klasse allein derzeit nicht. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz knüpft Anforderungen an Gebäude, nicht pauschal an einen Buchstaben im Energieausweis. Welche Rolle die Effizienzklasse bei den neuen Mindeststandards spielt und wer tatsächlich betroffen ist, behandelt unser Artikel zur Sanierungspflicht. Für Wohngebäude in den Klassen F, G und H gilt: Die Klasse ist ein Signal für Handlungsoptionen, kein automatischer Sanierungsbescheid.