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GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.

Was das für Sie bedeutet
Grundlagen

Energieeffizienzklassen für Wohngebäude: A+ bis H erklärt

Dr. Carole Binsfeld

Dr. Carole Binsfeld

Veröffentlicht am

Wohngebäude mit Skala der Energieeffizienzklassen A+ bis H

Stand 11.08.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes ergibt sich aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Die Skala reicht von A+ (höchstens 30 Kilowattstunden) bis H (über 250 Kilowattstunden) und ist in Anlage 10 des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt.

Die Klasse steht im Energieausweis und muss in Immobilienanzeigen genannt werden, sobald ein Energieausweis vorliegt.

An dieser Skala für Wohngebäude ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz nichts.

Nichtwohngebäude erhalten ab dem 01.01.2027 eine eigene, anders aufgebaute Skala von A bis G.

Was die Energieeffizienzklasse aussagt

Die Energieeffizienzklasse übersetzt den Energiekennwert eines Wohngebäudes in eine Buchstabenstufe von A+ bis H. Grundlage ist der Endenergieverbrauch oder der Endenergiebedarf, jeweils in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Das regelt § 86 GEG in Verbindung mit Anlage 10.

Ob der Wert aus dem Verbrauch oder aus dem Bedarf stammt, hängt vom Ausweistyp ab. Der Verbrauchsausweis wertet die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre aus, witterungsbereinigt, damit ein kalter Winter das Ergebnis nicht verzerrt. Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf über eine ingenieurmäßige Berechnung aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Beide Wege führen zu einer Klasse auf derselben Skala.

Wichtig für die Einordnung: Die Klasse bewertet immer das Gebäude als Ganzes, nicht die einzelne Wohnung. Ein Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt, und die Effizienzklasse gilt entsprechend für alle Einheiten darin. Die Klassengrenzen sind gesetzlich festgelegt und gelten bundesweit einheitlich. Maßgeblich ist der Endenergiewert im Energieausweis.

Tabelle der Energieeffizienzklassen A+ bis H für Wohngebäude mit Endenergie-Grenzwerten nach Anlage 10 GEG

Quelle: Anlage 10 GEG (zu § 86). Die dritte Spalte ist eine redaktionelle Orientierung, keine gesetzliche Zuordnung. Ein konkretes Gebäude kann je nach Bauweise, Heizung und Nutzung davon abweichen. Ein Lesebeispiel: Steht im Energieausweis ein Endenergiewert von 145 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, liegt das Wohngebäude in Klasse E. Bei 210 Kilowattstunden ist es Klasse G.

Warum Ihr eigener Überschlag oft schlechter ausfällt als der Energieausweis

Viele Eigentümer teilen ihren Jahresverbrauch durch die Wohnfläche und wundern sich über das Ergebnis. Der Energieausweis rechnet anders: Bezugsgröße ist die Gebäudenutzfläche, nicht die Wohnfläche. Die Gebäudenutzfläche ist eine energetische Rechengröße und liegt bei Wohngebäuden über der Wohnfläche, weil sie beheizte Bereiche außerhalb der Wohnfläche mit erfasst. Derselbe Verbrauch verteilt sich also auf mehr Quadratmeter, und der Kennwert fällt niedriger aus. Dazu kommt die Witterungsbereinigung beim Verbrauchsausweis. Ein selbst gerechneter Wert pro Quadratmeter Wohnfläche ist deshalb keine verlässliche Prognose für die Klasse im Energieausweis.

Endenergie oder Primärenergie: Welcher Wert zählt für die Klasse

Im Energieausweis stehen zwei Kennwerte, und sie beantworten verschiedene Fragen. Die Endenergie ist die Energiemenge, die am Gebäude ankommt und bezahlt wird: Gas, Öl, Pellets, Fernwärme oder Strom. Die Primärenergie rechnet zusätzlich die Verluste und den Aufwand der Energiebereitstellung ein, gewichtet über Primärenergiefaktoren je Energieträger. Sie bewertet damit die Klimawirkung des Energieträgers, nicht nur die Menge.

Für die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes zählt allein die Endenergie. Das ordnet § 86 Absatz 2 GEG ausdrücklich so an. Zwei Wohngebäude mit gleichem Endenergiewert erhalten also dieselbe Klasse, auch wenn eines mit einer Wärmepumpe und das andere mit einer Ölheizung versorgt wird. Der Unterschied zwischen den Energieträgern zeigt sich im Primärenergiewert und in den ausgewiesenen Treibhausgasemissionen, nicht im Buchstaben.

Genau hier lohnt der Blick über den Buchstaben hinaus. In Exposés wird häufig nur die Klasse genannt. Für eine Kaufentscheidung sind der Endenergiewert, der Energieträger und das Baujahr der Heizung mindestens genauso aussagekräftig.

Wozu die Klasse verpflichtet: Anzeige, Verkauf, Vermietung

Die Energieeffizienzklasse ist eine Pflichtangabe in kommerziellen Immobilienanzeigen, sobald ein Energieausweis mit Klassenangabe vorliegt. Bei Verkauf und Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden. Wer ohne gültigen Energieausweis inseriert oder verkauft, verletzt eine gesetzliche Pflicht.

Eine Sanierungspflicht folgt aus der Klasse allein derzeit nicht. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz knüpft Anforderungen an Gebäude, nicht pauschal an einen Buchstaben im Energieausweis. Welche Rolle die Effizienzklasse bei den neuen Mindeststandards spielt und wer tatsächlich betroffen ist, behandelt unser Artikel zur Sanierungspflicht. Für Wohngebäude in den Klassen F, G und H gilt: Die Klasse ist ein Signal für Handlungsoptionen, kein automatischer Sanierungsbescheid.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis führen über den Endenergiewert zur Energieeffizienzklasse A+ bis H

Ihre Klasse steht im Energieausweis

Die Energieeffizienzklasse finden Sie direkt am Bandtacho mit der Skala von A+ bis H: beim Bedarfsausweis auf der zweiten Seite, beim Verbrauchsausweis auf der dritten Seite. Liegt kein Energieausweis vor oder ist er älter als zehn Jahre, führt der Weg zur belastbaren Klasse über einen neuen Energieausweis. Für Wohngebäude genügt in den meisten Fällen der Verbrauchsausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen. Der Bedarfsausweis mit ingenieurmäßiger Berechnung ist die richtige Wahl, wenn Verbrauchsdaten fehlen oder eine verhaltensunabhängige Bewertung gebraucht wird, etwa vor einer Sanierung.

Kennen Sie die Klasse Ihres Gebäudes?

Die Energieeffizienzklasse ermitteln wir mit dem Energieausweis, von Energieberatern geprüft und vollständig online. Den Verbrauchsausweis für Wohngebäude erstellen wir für 69,00 € inkl. MwSt., den Bedarfsausweis ab 250,00 € inkl. MwSt. Auf Wunsch auch als Express möglich.

Was sich ab dem 01.01.2027 ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28.07.2026 verkündet. Die Regelungen zu Energieausweisen und Effizienzklassen gelten ab dem 01.01.2027. Für Wohngebäude sind drei Punkte relevant.

  1. Die Skala bleibt bestehen. Die Klassen A+ bis H und ihre Grenzwerte werden nicht verändert. Angepasst wird nur die Definition der Bezugsfläche: Künftig ist die Gebäudenutzfläche nach DIN/TS 18599:2025-10 maßgeblich, die beheizt oder gekühlt wird. Eine neue Skala für Wohngebäude, nach der derzeit viele suchen, kommt nicht.
  2. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren. Ein Energieausweis, der vor dem Stichtag ausgestellt wurde, muss nicht ausgetauscht werden, und die darin ausgewiesene Klasse bleibt für die Laufzeit gültig.
  3. Nichtwohngebäude erhalten zum Stichtag erstmals eigene Energieeffizienzklassen von A bis G. Diese Skala funktioniert grundlegend anders als die Wohngebäude-Skala, denn sie beruht auf dem Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Referenzgebäude statt auf Kilowattstunden. Die neue Skala, ihre Berechnung und die Folgen für Eigentümer erklären wir im eigenen Beitrag zu den Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.

Fazit und nächste Schritte

Die Energieeffizienzklasse ist die Kurzform des Energiekennwerts: gesetzlich definiert, bundesweit einheitlich, direkt aus dem Endenergiewert abgeleitet. Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H auch nach dem 01.01.2027 bestehen. Wer die Klasse seines Gebäudes nicht kennt oder einen Energieausweis kurz vor dem Ablauf hat, klärt den Status mit einem aktuellen Energieausweis. Für die Einordnung schlechter Klassen und die Frage nach Sanierungspflichten lesen Sie unseren Beitrag zur Sanierungspflicht.

Häufige Fragen

Für Wohngebäude nein. Die Skala A+ bis H mit ihren Grenzwerten bleibt auch unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz unverändert. Neu ist ab dem 01.01.2027 eine eigene Skala A bis G für Nichtwohngebäude, die es bisher nicht gab.

Die Klassen A+ bis C stehen für Neubauniveau oder umfassend sanierten Bestand. D und E sind im deutschen Gebäudebestand verbreitete Mittelwerte. F, G und H zeigen hohen Energieverbrauch und damit hohe Heizkosten und Modernisierungspotenzial an. Eine gesetzliche Bewertung als gut oder schlecht gibt es nicht, die Skala ist eine Vergleichshilfe.

Die Klasse gilt für das Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung. Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt. Eine Wohnung in einem Gebäude der Klasse D kann im Einzelfall wärmer oder kälter wohnen als der Durchschnitt, die ausgewiesene Klasse bleibt dieselbe.

Nein. Haushaltsgeräte tragen seit 2021 EU-Energielabel mit den Klassen A bis G nach eigenen Messverfahren je Produktgruppe. Die Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes folgt aus Anlage 10 GEG und reicht von A+ bis H. Die Buchstaben sind nicht vergleichbar: Ein Haus der Klasse C und ein Kühlschrank der Klasse C haben nichts miteinander zu tun.

Bis zum 31.12.2026 nicht. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude enthält bisher Kennwerte und Vergleichswerte, aber keinen Klassenbuchstaben. Ab dem 01.01.2027 gilt für Nichtwohngebäude erstmals eine eigene Skala von A bis G. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zu den Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude.

Aus der Klasse allein folgt keine unmittelbare Sanierungspflicht. Anforderungen ergeben sich aus konkreten gesetzlichen Tatbeständen, etwa bei Eigentümerwechsel oder aus den neuen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für bestimmte Gebäude. Was für Gebäude in schlechten Klassen konkret gilt, erklären wir im Artikel zur Sanierungspflicht.

Ja, über die Senkung des Endenergiewerts: Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster oder eine effizientere Heizung. Beim Verbrauchsausweis wirkt sich eine Modernisierung erst aus, wenn sie sich in den Verbrauchsdaten der Folgejahre niederschlägt. Der Bedarfsausweis bildet bauliche Verbesserungen dagegen sofort ab.

Zur Authorin: Dr.-Ing. Carole Binsfeld ist Energieberaterin und in der Expertenliste der dena (Energie-Effizienz-Experten) geführt. Sie verantwortet die fachliche Prüfung aller Energieausweise auf dieser Plattform.