Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis.
Energieausweis - Allgemeinwissen
Der Weg zum Energieausweis kann komplex wirken. Wir haben alle Antworten gesammelt, damit Sie sicher und bestens informiert starten können.
Ein Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) bewertet — vergleichbar mit dem Energielabel bei Kühlschränken oder Waschmaschinen.
Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung und Warmwasser benötigt. Jeder Energieausweis wird beim Deutschen Institut fuer Bautechnik (DIBt) registriert und ist 10 Jahre gültig.
Wichtig: Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Ohne ihn droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR.
Sie benötigen einen Energieausweis immer dann, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben — wenn Sie Bußgelder von bis zu 10.000 EUR vermeiden möchten, sollten Sie rechtzeitig für einen gültigen Ausweis sorgen.
Im Detail ist ein Energieausweis Pflicht bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie
- Neubau eines Gebäudes
- Umfangreichen Sanierungen an der Gebäudehülle
Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden (Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf, Heizungsart, Baujahr).
Ausnahmen — kein Energieausweis nötig bei:
- Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche
- Ungeheizten oder ungekühlten Gebäuden (z.B. Tiefgaragen, Lagerräume)
- Ferienwohnungen mit weniger als 4 Monaten Nutzung pro Jahr
- Denkmalgeschützten Gebäuden
- Gebäuden die zum Abriss bestimmt sind
Tipp: Auf unserer Webseite können Sie Ihren Energieausweis in wenigen Minuten online beantragen — ohne Vor-Ort-Termin.
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR. Damit es gar nicht erst soweit kommt, lohnt es sich rechtzeitig vorzusorgen.
Bußgelder nach GEG §108 im Überblick:
- Energieausweis nicht oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht (bei Besichtigung): Bis 10.000 EUR
- Energieausweis nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt (nach Vertragsschluss): Bis 10.000 EUR
- Pflichtangaben in der Immobilienanzeige fehlen: Bis 10.000 EUR
- Energieausweis nicht oder nicht korrekt ausgehängt (Aushangpflicht): Bis 10.000 EUR
- Energieausweis nicht ordnungsgemäß ausgestellt: Bis 10.000 EUR
Zuständig für die Kontrolle sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Die Pflicht gilt für Eigentümer — nicht für Mieter oder Käufer.
So vermeiden Sie Probleme: Bestellen Sie Ihren Energieausweis rechtzeitig — bei uns erhalten Sie Verbrauchsausweise innerhalb von 1-3 Werktagen ab 65,90 EUR.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf muss bei Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.
Wann ein neuer Ausweis früher sinnvoll ist:
- Nach einer energetischen Sanierung (neue Dämmung, Fenster oder Heizung), um die verbesserte Effizienzklasse zu dokumentieren
- Wenn Sie kurzfristig verkaufen oder vermieten wollen und Ihr aktueller Ausweis bald abläuft
Gut zu wissen: Ab 2026 treten durch die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)neue Regelungen in Kraft — unter anderem eine neue Effizienzskala von A bis G (statt A+ bis H). Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, aber wer jetzt einen neuen Ausweis braucht, sollte sich früh informieren.
Ihren neuen Energieausweis können Sie bei uns ab 65,90 EUR online beantragen.
Wenn Ihr Energieausweis abgelaufen ist und Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Ein abgelaufener Ausweis ist rechtlich nicht mehr gültig.
So gehen Sie vor:
- Prüfen Sie das Ausstellungsdatum auf Ihrem alten Ausweis (gültig für 10 Jahre)
- Bestellen Sie bei uns einen neuen Energieausweis online — ab 65,90 EUR
- Sie erhalten den neuen Ausweis innerhalb von 1-3 Werktagen per E-Mail
Wichtig: Wenn Sie aktuell keine Immobilie verkaufen oder vermieten, besteht kein Handlungsbedarf. Die Pflicht greift nur bei Verkauf, Vermietung oder Neuvermietung.
Für die meisten Gebäude besteht Wahlfreiheit — Sie dürfen zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen, bei denen nur ein Bedarfsausweis erlaubt ist:
- Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten UND Baujahr vor 1978, die seitdem nicht energetisch saniert wurden
- Neubauten, die noch keine 3 Jahre Verbrauchsdaten haben
Sie müssen das aber nicht selbst herausfinden: Unser Online-Fragebogen stellt Ihnen die entscheidenden Fragen (Baujahr, Größe, Sanierungen) und ermittelt automatisch den richtigen Ausweis fuer Ihre Immobilie — in unter 2 Minuten.
Ja, bei jeder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt für Privatvermieter genauso wie für Hausverwaltungen und Makler.
Ihre Pflichten als Vermieter:
- In der Immobilienanzeige müssen Sie angeben: Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf/-verbrauch, Heizungsart und Baujahr
- Bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert vorlegen
- Bei Vertragsabschluss** müssen Sie eine Kopie an den Mieter übergeben
Wichtig: Die Pflicht gilt nur bei Neuvermietung — bestehende Mietverhältnisse sind nicht betroffen.
Für die meisten Mietwohnungen reicht ein Verbrauchsausweis (65,90 EUR). Welchen Ausweis Sie genau brauchen, ermittelt unser Online-Fragebogen automatisch.
Ja, bei jedem Immobilienverkauf muss ein gültiger Energieausweis vorliegen — ohne Ausnahme. Das gilt für Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien.
Ihre Pflichten als Verkäufer:
- In der Immobilienanzeige müssen Energiekennwerte angegeben werden (Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Heizungsart, Baujahr)
- Spätestens bei der Besichtigung** muss der Ausweis vorgelegt werden
- Bei notarieller Beurkundung wird der Ausweis übergeben — der Notar vermerkt dies
Auch bei Erbschaft: Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Ist der alte abgelaufen, muss ein neuer erstellt werden.
Bei uns können Sie den passenden Energieausweis in wenigen Minuten online beantragen — ab 65,90 EUR.
In jeder Immobilienanzeige (online oder in Zeitungen) müssen Sie folgende Energiekennwerte angeben:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energietraeger für die Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Beispiel für eine korrekte Angabe:
Energieausweis: Verbrauchsausweis, 120 kWh/(m²·a), Energieeffizienzklasse D, Gas, Baujahr 1985
Für Nichtwohngebäude gilt zusätzlich: Heizenergie- und Stromverbrauch müssen separat angegeben werden.
Achtung: Bei Verstoss gegen die Angabepflicht droht ein Bußgeld bis zu 10.000 EUR [GEG §108]. Die meisten Immobilienportale haben Pflichtfelder für diese Angaben.
Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient, grüne Skala) bis H (wenig effizient, rote Skala) und geben an, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht.
- A+ (unter 30 kWh/m²a): Passivhaus, Nullenergiehaus
- A (30–49 kWh/m²a): KfW-Effizienzhaus, umfassend sanierter Altbau
- B (50–74 kWh/m²a): Neubau nach aktuellem Standard
- C (75–99 kWh/m²a): Gut sanierter Altbau
- D (100–129 kWh/m²a): Teilsanierter Altbau
- E (130–159 kWh/m²a): Älterer Altbau mit einzelnen Sanierungen
- F (160–199 kWh/m²a): Unsanierter Altbau (1970er–1980er)
- G (200–249 kWh/m²a): Unsanierter Altbau (1950er–1960er)
- H (über 250 kWh/m²a): Stark sanierungsbedürftiger Altbau
Gut zu wissen: Die Effizienzklasse beeinflusst den Immobilienwert. Eine Verbesserung um eine Klasse kann den Verkaufspreis merklich steigern.
Ab Mai 2026 treten durch die EU-Gebaeuderichtlinie (EPBD) neue Regelungen fuer Energieausweise in Kraft. Deutschland muss diese bis dahin in nationales Recht umsetzen — die genaue Umsetzung steht noch aus.
Die wichtigsten geplanten Änderungen:
- Neue Effizienzskala A bis G (statt bisher A+ bis H) — angelehnt an EU-weit einheitliche Standards
- Erweiterte Pflichten:** Energieausweis möglicherweise auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Sanierungen (ab 25% der Gebäudehülle)
- Digitale Datenbank: Alle Energieausweise sollen zentral digital erfasst werden
Werden bestehende Energieausweise ungültig?
Nein — gültige Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum (10 Jahre). Allerdings können nach der Umstellung neue Ausweise nach dem neuen System ausgestellt werden.
Unsere Empfehlung: Wer aktuell einen Energieausweis benötigt, sollte nicht auf Mai 2026 warten. Ein heute ausgestellter Ausweis ist 10 Jahre gültig und erfüllt alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
Wir halten Sie auf unserem Blog über alle Änderungen auf dem Laufenden.
Bei gemischt genutzten Gebäuden (z.B. Wohnungen + Ladengeschäft) benötigen Sie in der Regel zwei separate Energieausweise — einen für den Wohnanteil und einen für den Gewerbeanteil.
Die wichtige Ausnahme (10%-Regel): Wenn der kleinere Nutzungsanteil weniger als 10% der Gesamtfläche ausmacht (z.B. ein kleines Büro im Wohnhaus), kann unter Umständen ein einziger Ausweis für die Hauptnutzung ausreichen.
Gut zu wissen: Bei uns können Sie Energieausweise sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude bestellen.
Häufig gestellte Fragen zum Verbrauchsausweis
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis (Wohn- und Gewerbegebäude)
Alles zum verbrauchsbasierten Energieausweis — für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Ein Verbrauchsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre. Er ist die günstigere und schnellere Variante der beiden Energieausweistypen.
So funktioniert er:
- Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen von 3 aufeinanderfolgenden Jahren
- Daraus wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr berechnet (kWh/m²·a)
- Das Ergebnis wird einer Effizienzklasse (A+ bis H) zugeordnet
Wichtig zu wissen: Der Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzerverhalten wider — wenig Heizen ergibt einen besseren Wert, auch wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist. Für eine objektive Bewertung unabhängig vom Bewohnerverhalten ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.
- Verbrauchsausweis Wohngebäude: 65,90 EUR
- Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe): 75,90 EUR
Ein Verbrauchsausweis reicht für die meisten Gebäude aus — er ist bei Wohngebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten sowie bei allen Nichtwohngebäuden immer zulässig.
Ein Verbrauchsausweis ist erlaubt bei:
- Wohngebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr)
- Wohngebäuden mit weniger als 5 WE und Baujahr ab 1978
- Wohngebäuden mit weniger als 5 WE und Baujahr vor 1978, wenn eine energetische Sanierung (z.B. Dämmung & neue Fenster) stattgefunden hat
- Allen Nichtwohngebäuden (Büros, Einzelhandel, Gastronomie etc.)
Ein Verbrauchsausweis ist NICHT erlaubt bei:
- Wohngebäuden mit weniger als 5 WE, Baujahr vor 1978, ohne energetische Sanierung → hier ist ein Bedarfsausweis Pflicht
- Neubauten ohne 3 Jahre Verbrauchsdaten
Nicht sicher? Unser Online-Fragebogen ermittelt automatisch den richtigen Ausweis für Ihre Immobilie.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie vor allem Ihre Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre.
Wohngebäude — Sie brauchen:
- Heizkostenabrechnungen von 3 aufeinanderfolgenden Jahren (z.B. 2022, 2023, 2024)
- Allgemeine Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)
Nichtwohngebäude (Gewerbe) — Sie brauchen zusätzlich:
- Stromabrechnungen von 3 aufeinanderfolgenden Jahren (bei NWG wird der Stromverbrauch mitberechnet)
- Nutzungsart des Gebäudes (Büro, Einzelhandel, Gastronomie etc.)
- Bruttogrundfläche
Keine Sorge, wenn Sie nicht alles haben: Unser Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Ja — wir bieten Verbrauchsausweise für alle Arten von Nichtwohngebäuden an: Büros, Einzelhandel, Gastronomie, Praxen, Hotels und mehr. Die meisten Online-Anbieter decken nur Wohngebäude ab — bei uns bekommen Sie auch Ihren Gewerbe-Energieausweis.
Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude: 75,90 EUR
Der Ablauf ist genauso einfach wie bei Wohngebäuden — Sie geben die Gebäude- und Verbrauchsdaten online ein und erhalten Ihren Ausweis innerhalb weniger Werktage. Einziger Unterschied: Bei Nichtwohngebäuden werden neben den Heizkosten auch die Stromabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt.
Aushangpflicht bei Gewerbeimmobilien: Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis sichtbar aushängen — bei behördlich genutzten Gebäuden ab 250 m², bei privaten Gebäuden (Hotels, Kaufhäuser, Restaurants, Banken) ab 500 m² Nutzfläche.
Häufig gestellte Fragen zum Bedarfsausweis
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Bedarfsausweis
Bedarfssausweis (Wohn- und Gewerbegebäude)
Alles zum technischen, gebäudebasierten Energieausweis — für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Ein Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einer technischen Analyse der Bausubstanz — unabhängig davon, wie viel tatsächlich geheizt wird. Er ist aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, aber auch aufwendiger und teurer.
So funktioniert er:
- Grundlage sind die baulichen Eigenschaften des Gebäudes: Dämmung, Fenster, Heizungsanlage, Gebäudehülle
- Daraus wird der theoretische Energiebedarf per Gebäudesimulation berechnet
- Das Ergebnis ist objektiv und nicht vom Nutzerverhalten abhängig
Vorteile gegenüber dem Verbrauchsausweis:
- Objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten
- Zeigt konkretes Einsparpotenzial bei Sanierungen
- Auch für Gebäude ohne 3 Jahre Verbrauchsdaten möglich
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1978, die seitdem nicht energetisch saniert wurden. Bei allen andern Bestandsgebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Bedarfsausweis ist zwingend bei:**
- Wohngebäude < 5 WE + Baujahr vor 1978 + keine energetische Sanierung (z.B. unsaniertes Einfamilienhaus von 1965)
- Neubauten ohne 3 Jahre Verbrauchsdaten
Bedarfsausweis ist freiwillig (aber empfehlenswert) bei:
- Immobilien mit schlechtem Verbrauchswert — ein Bedarfsausweis kann objektiv zeigen, ob das Gebäude besser ist als der Verbrauch vermuten lässt
- Geplanten Sanierungen — zeigt konkret wo Einsparpotenzial liegt
- Gebäudeverkauf — Käufer vertrauen dem objektiven Bedarfsausweis oft mehr
Nicht sicher ob Sie einen Bedarfsausweis brauchen? Unser Fragebogen klärt das in unter 2 Minuten.
Für einen Bedarfsausweis benötigen Sie Grundrisse oder Baupläne sowie Fotos Ihres Gebäudes — Heizkostenabrechnungen sind hier nicht nötig.
Sie brauchen:
- Grundrisse oder Baupläne
- Fotos des Gebäudes (Außenfassaden, Fenster, Heizungsanlage, Keller/Dach)
- Informationen zur Bausubstanz (Wandaufbau, Dämmung, Fenstertyp)
- Informationen zu Sanierungen (falls vorhanden — z.B. neue Fenster, Dämmung, Heizungstausch)
- Optional: Baubeschreibung, Rechnungen über durchgeführte Massnahmen
Keine Sorge, wenn Sie nicht alles haben: Unser Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. In vielen Faellen reichen Fotos und grundlegende Gebäudeinfos aus — unsere zertifizierten Energieberater klären offene Fragen persönlich mit Ihnen.
Ja, wir erstellen Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude aller Art — von Bürogebäuden über Einzelhandelsflächen bis hin zu komplexen Gewerbeobjekten.
Da Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude eine individuelle Gebäudesimulation erfordern, erstellen wir diese auf Anfrage. Die Komplexität und damit der Preis hängen von der Gebäudeart, Größe und Nutzung ab.
So gehen Sie vor:
- Füllen Sie unser Formular mit den Grunddaten Ihres Gebäudes aus
- Wir melden uns mit einem individuellen und unverbindlichen Angebot bei Ihnen
- Nach Freigabe erstellen unsere zertifizierten Energieberater die Gebäudesimulation und Ihren Bedarfsausweis
Häufig gestellte Fragen zum Bestellvorgang
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf der Bestellung
Bestellung & Service
Alle Informationen zu unserem Service
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten mit nachgewiesener Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich Energieeffizienz ausstellen. Dazu gehören:
- Architekten und Bauingenieure
- Staatlich anerkannte Energieberater
- Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Techniker mit Weiterbildung im Bereich Energieberatung
Bei WirErstellenIhrenEnergieausweis.de werden alle Ausweise von unseren zertifizierten Energieberatern erstellt und geprüft — gelistet bei den Energieeffizienz-Experten des Bundes. Jeder Ausweis wird beim DIBt (Deutsches Institut fuer Bautechnik) registriert.
Jeder Energieausweis wird von uns persönlich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, bevor er an Sie versandt wird. Die Prüfung erfolgt durch unsere zertifizierten Energieberater, die bei den Energieeffizienz-Experten des Bundes gelistet sind.
Unsere Qualitätssicherung:
- Automatische Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten
- Manuelle Prüfung durch unsere zertifizierten Energieberater
- Offizielle Registrierung beim DIBt (Deutsches Institut fuer Bautechnik)
- Jeder Ausweis erhält eine eindeutige Registriernummer
Sollten bei der Prüfung Unstimmigkeiten auffallen, kontaktieren wir Sie — so stellen wir sicher, dass Ihr Ausweis korrekt und rechtssicher ist.
Ja, zu 100%. Alle von uns ausgestellten Energieausweise sind vollständig rechtsgültig und entsprechen den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Jeder Ausweis wird:
- Von unseren zertifizierten Energieberatern persönlich geprüft und freigegeben
- Beim DIBt (Deutsches Institut fuer Bautechnik) offiziell registriert und erhält eine Registriernummer
Die Online-Erstellung ist gesetzlich erlaubt — eine Vor-Ort-Begehung ist für die meisten Ausweistypen nicht vorgeschrieben.
Nein. Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises und eines Bedarfsausweises ist eine Vor-Ort-Begehung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Alle notwendigen Daten können online erfasst werden.
Unser Online-Prozess funktioniert so:
- Sie geben die Gebäudedaten in unser Formular ein
- Sie laden relevante Dokumente hoch (z.B. Heizkostenabrechnungen, Grundrisse)
- Unsere Experten prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis per E-Mail als PDF
Der gesamte Prozess läuft komplett digital — Sie müssen keinen Termin vereinbaren.
Verbrauchsausweise erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Daten innerhalb von 24-72 Stunden als PDF per E-Mail. Mit Express-Option sogar am selben Werktag.
Ein Verbrauchsausweis kostet bei uns 65,90 EUR (Wohngebäude) bzw. 75,90 EUR (Nichtwohngebäude). Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude kostet ab 290,00 EUR je nach Gebäudegröße. Alle Preise inkl. MwSt., digitaler Versand per E-Mail inklusive.
Optionale Zusatzleistungen:
- Express-Bearbeitung: +39,90 EUR (Verbrauchsausweis) bzw. +25% (Bedarfsausweis)
- Postversand (gedruckt): +9,90 EUR
Die vollständige Preisübersicht finden Sie auf unserer Preisseite.
Wir akzeptieren alle gängigen Online-Zahlungsmethoden: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Klarna (Rechnung/Ratenkauf), Apple Pay und Google Pay.
Die Zahlung erfolgt sicher über unseren Zahlungsdienstleister Stripe.
Ja, neben dem digitalen Versand per E-Mail (kostenlos) können Sie Ihren Energieausweis auch als gedrucktes Exemplar per Post erhalten — für einen Aufpreis von 9,90 EUR.
Beide Versionen (digital und gedruckt) sind rechtsgültig. Die digitale PDF-Version reicht für die meisten Zwecke vollkommen aus — Sie können sie selbst ausdrucken oder direkt an Interessenten weiterleiten.
Zusätzliche Kopien können Sie für 4,90 EUR pro Stück dazubestellen.
Bereit für Ihren Energieausweis?
Starten Sie jetzt und erhalten Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis bereits innerhalb von 24 Stunden.
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